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Neu aufgelegt: Oktober 2025 |
Berlin 3.685.265 Berlin
Die Verwaltung des Landes Berlin ist – anders als in den meisten Bundesländern - zweistufig aufgebaut.
Hauptverwaltung, die für gesamt Berlin zuständig ist.
Dazu gehören Senatsverwaltungen als oberste Landesbehörden mit nachgeordneten Einrichtungen:
- Landesoberbehörden (Sonderbehörden)
- nicht rechtsfähigen Anstalten
- Bezirksverwaltungen mit örtlich begrenzter Zuständigkeit als nachgeordnete Behörden (nicht: Kommunen!)
- Bezirksamt mit "Bezirksaufgaben" unter Rechtsaufsicht durch Senatsbehörden oder mit "Bezirksaufgaben unter Fachaufsicht".
Nicht rechtsfähigen Anstalten (z.B. Bezirksschulen)
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist Organ der bezirklichen Selbstverwaltung ohne Gesetzgebungsbefugnisse.
Die Verteilung der Aufgaben findet sich im AZG (Gesetz über die allgemeinen Zuständigkeiten). Alle allgemeinen Aufgaben, die die Bezirke nur unter Fachaufsicht durchführen sollen, müssen dort aufgeführt werden.
Die DVO-AZG (Durchführungsverordnung zum AZG) enthält eine detaillierte tabellarische Aufzählung der Zuständigkeiten. Aufgaben der öffentlichen Ordnung finden sich speziell im ASOG (Allgemeinen Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) und in der DVO-ASOG.
In den einzelnen Verwaltungen gibt es Verwaltungsleitungen, also Regierende Bürgermeisterinnen und Senatoren und Bezirksbürgermeister und Bezirksstadträtinnen. Im Rat der Bezirksbürgermeister und –meisterinnen wird der regierende Bürgermeister beraten, er muss gehört werden, hat aber keine weiteren Kompetenzen.
Quelle: Prof. Dr. Baer, Juristische Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin
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Red 20251118